FAQs

Aufnahmevoraussetzungen

Wer kann sich für die Life@FAU anmelden?

Doktorandinnen/Doktoranden aus der Medizinischen Fakultät und dem Department Biologie können sich für die Life@FAU anmelden. Voraussetzung für eine Aufnahme in die Life@FAU ist die Durchführung einer Promotionsarbeit mit einer medizinischen, biologischen oder biophysikalischen Fragestellung. Der Promotionsbeginn darf nicht länger als 6 Monate zurückliegen. In weiteren Fällen (z.B. Dr. Ing., Doktoranden aus anderen Fakultäten, andere Promotionsgrade in Verbundprojekten mit der Medizin/ Department Biologie) entscheidet das Leitungsgremium im Einzelfall.

Kann ich auch noch beitreten, wenn ich meine Promotion in Kürze abschließe?

Dies ist nur für Mitglieder aus strukturierten Programmen möglich, wenn die bisher erbrachten Leistungen durch den Koordinator bestätigt werden und den Voraussetzungen der Life@FAU entsprechen.

Ist eine Anmeldung ohne GRK-Anbindung möglich?

Eine Anmeldung ist grundsätzlich möglich. Für Promovierende ohne GRK-Anbindung besteht die Möglichkeit, sich in das IZKF-Graduiertenkolleg einzuschreiben und die Ausbildungsangebote des IZKF zu nutzen. Sofern Sie dem IZKF-Graduiertenkolleg nicht beitreten möchten, sind Sie gemeinsam mit Ihrem direkten Betreuer dafür verantwortlich sind, durch geeignete andere Angebote (z.B. des Graduiertenzentrums, externe Angebote) die vorgeschriebenen Ausbildungsmodule selbst zu erfüllen. Dieses schließt ein, die anfallenden Kosten für Weiterbildungsveranstaltungen etc. selbst zu tragen.

Besteht die Möglichkeit eines Quereinstiegs in die Life@FAU?

Quereinstiege in die Life@FAU sind möglich, sofern die Mindestanforderungen im Rahmen eines strukturierten Ausbildungsprogrammes bisher weitgehend erfüllt wurden oder nachgeholt werden können.

Anmeldung

Welche Unterlagen benötige ich für die Anmeldung?

Für die Anmeldung sind folgende Unterlagen erforderlich: Aufnahmeformular, Lebenslauf, Kurzzusammenfassung des Promotionsvorhabens und die Kopie der Betreuungsvereinbarung.
Teilnehmer von Graduiertenkollegs können sich mit dem verkürzten Aufnahmeformular anmelden.

Wer schließt die Betreuungsvereinbarung bei Naturwissenschaftlern ab?

Im Regelfall wird die Betreuungsvereinbarung bei Naturwissenschaftlern, die ihre Doktorarbeit an Einrichtungen der Medizinischen Fakultät erstellen, zwischen dem direkten Betreuer aus der Medizin (und nicht dem offiziell erstbetreuenden Naturwissenschaftler) und dem Doktoranden geschlossen.

Müssen die auf der Life@FAU Homepage verfügbaren Betreuungsvereinbarungen (für Mediziner und Naturwissenschaftler) verwendet werden?

Nein. Auch eine andere Form der Betreuungsvereinbarung kann verwendet werden.

Bis wann muss ich mich für die Life@FAU anmelden?

Der Antrag auf Aufnahme in die Life@FAU soll innerhalb von 6 Monaten nach Anmeldung des Promotionsvorhabens bzw. spätestens mit Beginn der experimentellen Arbeiten (Medizindoktoranden) erfolgen.

Ausbildungsmodule

Übersicht über Anforderungen (Ausbildungsmodule)

Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um die Mindestanforderungen der Life@FAU handelt. Jedes Graduiertenkolleg kann darüber hinaus weitere verpflichtende Ausbildungsmodule festlegen.

Modul Regelungen für
Dr. med.
Regelungen für
Dr. rer. nat./ Dr. rer. biol. hum.
Nachweis durch
Mentoringkommission
initiales Treffen zu Beginn der experimentellen Arbeiten (Beginn Vollzeitforschung/Stipendium),
Treffen nach Beendigung der experimentellen Arbeiten (Ende Vollzeitforschung/Stipendium),
danach jährlich bis zur Einreichung der Promotion
initiales Treffen, danach jährliche Treffen, zum Ende der Arbeiten Kurzprotokoll (verbleibt im Studienbuch)
+
Einreichung einer Kopie in der Geschäftsstelle (gilt für Mitglieder des IZKF-Graduiertenkollegs und Mitglieder ohne GRK-Zuordnung)
Aktive Teilnahme an überregionalen Fachtagungen (Poster oder Vortrag)
insgesamt mindestens eine insgesamt mindestens zwei akzeptierter Abstract und Programm
Doktorandenorganisierter Jour fixe
mindestens 6 Teilnahmen insgesamt (ein Vortrag) mindestens 6 von 8 Terminen pro Jahr über Dauer der Promotion (3 Jahre; insgesamt mindestens 18 Termine), jährlicher Vortrag Vermerk in entsprechendem Formblatt
Gastsprecherseminare
mindestens 10 Teilnahmen insgesamt jährlich mindestens 10 Teilnahmen über die Dauer der Promotion (3 Jahre, insgesamt mindestens 30 Teilnahmen) Liste/Eintrag im Online Studienbuch
Die besuchten Gastsprecherseminaren sollen im Rahmen der Mentoringgespräche geprüft und bestätigt werden.
Fachspezifische und fachübergreifende Weiterbildungen
insgesamt mindestens zwei Weiterbildungen insgesamt mindestens drei Weiterbildungen Teilnahmebestätigung
Interner Retreat
mindestens eine Teilnahme insgesamt jährlich eine Teilnahme (insgesamt mindestens 3 Teilnahmen) Teilnahmebestätigung
Öffentlichkeitsarbeit
mindestens eine insgesamt mindestens eine insgesamt Teilnahmebestätigung/ Beleg
Publikationen
mindestens eine mindestens eine Publikation

 

 

 

 

 

 

Mentoringkommission

Durch wen erfolgt die Wahl der Mentoringkommission?

Die Mitglieder der Mentoringkommission werden durch den Doktoranden selbst benannt.

Ist der prüfungsberechtigte Betreuer/ offizielle Betreuer der Doktorarbeit Teil der Mentoringskommission?

Die Mitglieder der Mentoringkommission werden unabhängig vom offiziellen Betreuer der Doktorarbeit bestimmt. Sofern sich der offizielle Betreuer beteiligen möchte, ist dies natürlich möglich.

Aus wie vielen Mitgliedern besteht die Mentoringkommission?

Die Mentoringkommission besteht aus drei Betreuern, wobei mindestens ein Mitglied promotionsberechtigt sein muss. Bei Medizindoktoranden: Mindestens zwei promotionsberechtigte Betreuer

Muss ich bei der Wahl der Mitglieder meiner Mentoringkommission deren Einrichtung beachten?

Ja, mindestens ein Mitglied der Mentoringkommission muss einer anderen Einrichtung angehören.

Wie oft muss ich mich mit meiner Mentoringkommission treffen?

• Medizindoktoranden: initiales Treffen zu Beginn der experimentellen Arbeiten (Vollzeitforschung/Stipendium), Treffen nach Beendigung der experimentellen Arbeiten (Vollzeitforschung/Stipendium), danach jährlich bis zur Einreichung der Promotion
• Naturwissenschaftliche Doktoranden: initiales Treffen, danach jährliche Treffen, zum Ende der Arbeiten

Muss ich das Protokoll der jährlichen Treffen mit der Mentoringkommission in der Life@FAU Geschäftsstelle einreichen?

Ja, als Mitglied des IZKF-Graduiertenkollegs und als Mitglied ohne GRK-Zuordnung. Eine Kopie des Protokolls des Treffens ist von Mitgliedern des IZKF-Graduiertenkollegs an die Life@FAU Geschäftsstelle zu schicken. Dies dient als Zwischennachweis über die Erfüllung der Verpflichtungen im Studienbuch, was von der Mentoringkommission geprüft und auf dem Protokoll festgehalten wird. Dies gilt nicht für Mitglieder anderer GRKs.

Bis wann muss das Promotionsvorhaben gegenüber der Mentoringkommission vertreten werden?

3 Monate nach Aufnahme in die Life@FAU muss jeder Doktorand sein Promotionsvorhaben mittels eines Forschungsantrages oder einer Projektskizze und eines Vortrages gegenüber der Betreuungskommission vertreten. Eine Kopie muss von Mitgliedern des IZKF-Graduiertenkollegs/Mitglieder ohne GRK-Zuordnung an die Life@FAU Geschäftsstelle übermittelt werden, dies gilt nicht für Mitglieder von GRKs.

Fachtagungen

Stellt die Life@FAU Reisemittel für die Teilnahme an Fachtagungen bereit?

Nein. Die Life@FAU kann selbst keine Reisemittel bereitstellen.

Durch wen können Reisekosten für die Teilnahme an Fachtagungen übernommen werden?

Die entstehenden Reisekosten müssen durch Ihre Einrichtung selbst oder Ihr Graduiertenkolleg getragen werden. Hinweis: Innerhalb des IZKF-Graduiertenkollegs steht der IZKF-Reisepool nur für über IZKF-Projekte zur Verfügung

Jour Fixe

Ist die Einrichtung eigenständiger Jour fixes möglich und was ist dazu nötig?

Über die Einrichtung eines JF entscheiden das Leitungsgremium der Life@FAU und der Vorstand des IZKF. Grundsätzlich muss der JF folgende Anforderungen erfüllen: thematisch schlüssiges Konzept (Beschreibung auf halber DINA4-Seite), i.d.R. interdisziplinär angelegt, grundsätzlich offen für weitere Teilnehmer und öffentlich über die Life@FAU-Homepage angekündigt sowie auf jeden Fall eine ausreichende Zahl von Promovierenden (langfristig ca. 30 Teilnehmer), damit eine kritische Masse pro Termin gewährleistet werden kann. Das Programm des JF müsse inhaltliche (Vorträge der Promovierenden) und methodische Aspekte (Vorstellung Technologien) adressieren. Jeder JF benötigt darüber hinaus einen Betreuer (i.d.R. berufener Professor), welcher die Funktionsfähigkeit und Qualität des JF garantiert.

Kann ich die JF besuchen auch ohne Registrierung im IZKF-Graduiertenkolleg?

Ja, das ist möglich.

Wie oft muss ich am JF teilnehmen und muss ich mein Projekt vorstellen?

Sie sind verpflichtet, mindestens sechs Termine pro Jahr zu besuchen und Ihre eigene Arbeit (1x pro Jahr) zu präsentieren.

Ist ein Wechsel zwischen den angebotenen Jour fixes möglich?

Ja, Sie können von einem in den anderen JF wechseln. Es ist auch möglich, dass Sie Termine eines anderen JF wahrnehmen, obwohl Sie eigentlich einem andern angehören. Bitte informieren Sie die Sprecher der JF und die Life@FAU Geschäftsstelle. Die JF-Termine finden Sie unter folgendem Link: https://www.life.fau.de/veranstaltungsuebersicht/seminare/

Gastsprecherseminare

Welche Voraussetzungen muss ein Gastsprecherseminar erfüllen?

Gastsprecherseminare sind Vorträge renommierter Wissenschaftlern anderer in- und ausländischer Institutionen. Sie werden öffentlich angekündigt und finden live statt.

Wo finde ich eine Übersicht über die Gastsprecherseminare?

Auf der Homepage der Life@FAU finden Sie eine Übersicht an Vortragsreihen, die Sie gerne besuchen können. Diese Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Selbstverständlich dürfen Sie auch andere Gastsprecherseminare besuchen und sich diese in Ihrem Studienbuch dokumentieren lassen.

Kann ich mir auf Symposien und Kongressen mehrere Gastsprecherseminare anrechnen lassen?

Nein. Der Besuch von mehreren Gastsprecherseminaren auf einem Symposium kann nur als ein Vortrag gewertet werden. Wird das Symposium auch als Retreat oder Kongressteilnahme gewertet, ist eine zusätzliche Anrechnung als Gastsprecherseminar nicht möglich.

Kurse

Bietet die Life@FAU selbst Kurse an?

Nein. Die Kurse werden über die jeweiligen GRKs angeboten und auch finanziert. Der Life@FAU stehen hier selbst keine Mittel zur Verfügung.
Hinweis: Interessierte Doktoranden, die sich in der Life@FAU registrieren, können, sofern sie keinem anderen GRK angehören, dem Graduiertenkolleg des IZKF beitreten und dann die Ausbildungsangebote des IZKF nutzen. Darüber hinaus können gegenseitig freie Plätze in Kursen über die Life@FAU in Anspruch genommen werden. Sofern Sie dem IZKF-Graduiertenkolleg nicht beitreten möchten, sind Sie gemeinsam mit Ihrem direkten Betreuer dafür verantwortlich, durch geeignete andere Angebote (z.B. des Graduiertenzentrums, externe Angebote) die vorgeschriebenen Ausbildungsmodule selbst zu erfüllen. Dieses schließt ein, die anfallenden Kosten für Weiterbildungsveranstaltungen etc. selbst zu tragen.

Kann ich mir Word- oder PowerPoint-Kurse o.Ä. anrechnen lassen?

Nein. Word- und PowerPoint werden als Basiswissen angesehen und können nicht als Soft Skills Kurse angerechnet werden.

Welche Kurse werden anerkannt?

Es können nur Kurse anerkannt werden, die innerhalb der Kursprogramme der Life@FAU und der Graduiertenkollegs sowie des Graduiertenzentrums angeboten werden. In der Regel wird für Kurse eine Mindestdauer von 4 Stunden vorausgesetzt. Bitte beachten Sie, dass die Halbtagesregelung nur für Kurse ab 18.04.2023 gilt. Für Kurse, die davor stattgefunden haben, gelten 8 Stunden Mindestdauer.
Im Einzelfall können Kurse externer Anbieter anerkannt werden. Bitte kontaktieren Sie hierfür vorab die Life@FAU-Geschäftsstelle. Neue Kursangebote müssen in das Weiterbildungsangebot der Life@FAU und der GK aufgenommen werden und über die entsprechenden Websites und Verteiler übergreifend angekündigt werden.

Retreat

Können arbeitsgruppeninterne Retreats mit Vortrag anstelle des GRK-Retreats anerkannt werden?

Nein. Anrechenbar wären jedoch ein Vortrag/Präsentation auf einem Kongress (in Ausnahmefällen und auf Einzelantrag) oder auf dem IZKF-Doktorandenworkshop/ IZKF-Symposium, sofern dort ein Poster präsentiert wird. Dabei kann keine Leistung doppelt angerechnet werden.

An welchem Retreat kann ich als Mitglied ohne GRK-Anbindung teilnehmen?

Sofern Sie dem IZKF-Graduiertenkolleg nicht beitreten möchten, sind Sie gemeinsam mit Ihrem direkten Betreuer dafür verantwortlich, durch geeignete andere Angebote die vorgeschriebenen Ausbildungsmodule selbst zu erfüllen. Dieses schließt ein, die anfallenden Kosten für das Retreat etc. selbst zu tragen. Anstelle eines Retreats kann eine zusätzliche Teilnahme an einer überregionalen Fachtagung (in Ausnahmefällen und auf Einzelantrag) oder am IZKF-Doktorandenworkshop erfolgen.

Studienbuch

Wie weise ich die Erfüllung meiner Ausbildungsmodule nach?

Zum Nachweis erbrachter Leistungen muss ein Studienbuch geführt werden. Die Doktorandin/ der Doktorand ist dabei selbst verantwortlich, sich alle erbrachten Leistungen im Studienbuch bestätigen zu lassen.

Wo finde ich die Vorlagen für die Formblätter des Studienbuchs?

Die Formblätter des Studienbuchs stehen Ihnen auf der Life@FAU Homepage unter folgendem Link zur Verfügung: https://www.life.fau.de/teilnahme/studienhandbuch

Zertifikat

Wird ein Zertifikat über die Teilnahme an der Life@FAU ausgestellt?

Ja. Nach erfolgreicher Promotionsprüfung (mündliche Prüfung) und Absolvierung aller Ausbildungsmodule (Nachweis im Studienbuch und Bestätigung des Koordinators, sofern relevant, an die Life@FAU Geschäftsstelle) wird ein Zertifikat über die erfolgreiche Teilnahme an der Graduiertenschule gestellt. Eine Kopie der Promotionsurkunde ist der Geschäftsstelle vorzulegen. Dies ist auch nachträglich möglich.

Ist es möglich ein vorläufiges Zertifikat zu erhalten?

Die Ausstellung eines vorläufigen Zertifikats für die Bewerbungsphase der Doktoranden ist möglich.

Mitglieder aus GRKs

Muss die Forschungsskizze/-antrag von Mitgliedern laufender Graduiertenkollegs eingereicht werden?

Nein, das ist nicht erforderlich.

Muss ich Leistungen nachholen, die bisher im Rahmen des GRK nicht verlangt wurden?

Nein. Alle bestehenden Graduiertenkollegs erfüllen die Mindestvoraussetzungen der Life@FAU. Die Anforderungen des Graduiertenkollegs sind fortlaufend zu erfüllen. Eine Einzeldokumentation von wahrgenommenen Einzelausbildungsangeboten im Studienbuch muss für Quereinsteiger erst ab dem Zeitpunkt der Registrierung erfolgen. Für Eintritte ab dem 01.10.2018 sind alle erbrachten Leistungen vollständig zu dokumentieren.

Können bereits erbrachte Leistungen anerkannt werden? Wie erfolgt das genau? Was muss dafür gemacht werden?

Eine Einzelanerkennung von Leistungen vor der Registrierung in der Life@FAU ist nicht erforderlich. Der Sprecher des GRK bestätigt die Erfüllung der Voraussetzungen der Life@FAU in Summe.

Geht das auch mit Leistungen aus dem Studium (Gute Wissenschaftliche Praxis)?

Eine Einzelanerkennung von Vorleistungen ist nicht erforderlich.

Muss ich noch mal die Unterschriften meiner Mentoringkommission einholen?

Das ist nicht erforderlich. Eine namentliche Nennung reicht aus, sofern in der jeweiligen GRK-Geschäftsstelle die von allen Mitgliedern der Mentoringkommission unterschriebene Fassung vorliegt.

Medizindoktoranden

Können Medizindoktoranden ohne Stipendium in die Life@FAU aufgenommen werden?

Ein Stipendium ist für die Aufnahme in die Life@FAU fakultativ.

Können Medizindoktoranden mit verkürzter Forschungszeit in die Life@FAU aufgenommen werden?

Nein. Die Forschungszeit von 9 Monaten muss zwingend eingehalten werden.

Promotionsverfahren

Wie hängt die Graduiertenschule mit meiner Promotion/ der Promotionsordnung zusammen?

Die Graduiertenschule Life@FAU bietet (wie auch schon das IZKF-Graduiertenkolleg, das jetzt ein Teil der Life@FAU ist), parallel zur eigentlichen Promotion eine strukturierte Ausbildung an, d.h. die Promotion und die in der Promotionsordnung getroffenen Regelungen sind unabhängig von der Life@FAU zu sehen. Um ein Zertifikat der Life@FAU zu erhalten sind die Absolvierung aller Ausbildungsmodule und eine erfolgreiche (mündliche) Promotionsprüfung erforderlich. Eine Kopie der Promotionsurkunde ist in der Geschäftsstelle vorzulegen (auch nachträglich möglich). Ansonsten sind das formelle Promotionsverfahren und das Ausbildungsprogramm in der Life@FAU voneinander unabhängig.